Wohnräume im ausgebauten Dachgeschoss brauchen Tageslicht. Bauaufsichtlich gefordert wird je nach Bundesland eine Fenster-Lichtfläche vom 10,0% bis 12,5% der Grundfläche, Art und Größe der Lichtelemente sind auf den Lichtbedarf und die Raumtiefe abzustimmen.
Da Giebelfenster meist nicht ausreichen, werden in der Regel Dachwohnraum-fester, Dachgauben oder Dacheinschnitte (Dachbalkon, Dachloggia) vorgesehen. Einfache Dachfenster genügen dagegen zur Belichtung von nicht ausgebauten Dachräumen und als Ausstiegsöffnung auf das Dach, e.B. Für den Schornsteinfeger (Dachausstiege). Lichtkuppeln werden bevorzugt eingesetzt zur Belichtung von innen liegenden Räumen unter Flachdächern oder flach-geneigten Dächern.
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